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Corona-Boni bis 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

Corona-Boni bis 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

Corona-Boni bis 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

Werden aufgrund der Corona-Krise Sonderzahlungen geleistet, so sind diese bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Bundesfinanzministerium hat dies in einem entsprechenden BMF-Schreiben mitgeteilt

Die Regelung gelte für Geld- und Sachleistungen, die zwischen dem 1.3. und 31.12.2020 zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt würden, teilte das Ministerium mit. Sonstige branchenübliche Bonuszahlungen würden von der Steuerbefreiung indes nicht erfasst, dies werde durch eine verpflichtende, entsprechende Zuordnung im Lohnkonto sichergestellt. Bei den 1.500 Euro handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze.

Manche Unternehmen, vor allem aus den sogenannten systemrelevanten Bereichen, hatten angekündigt, ihren Arbeitnehmern für besondere Leistungen im Rahmen der Corona-Krise einmalige Boni zu gewähren, teils als Sachzuwendungen wie Gutscheinen, teils als Geldleistung.

« zurück    « Zur Newsübersicht geschrieben am:06.04.2020

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Freitag, 29. März 2024

Steuerberater Detlef Hähnel für Potsdam, Schwielowsee/ Caputh
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